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Wer darf bei der Handynale teilnehmen?

Jeder.

Wie oder wo reicht man einen Film ein?

Per E-Mail oder persönlich bei den Helfern am Handynale-Stand.
Siehe dazu: Filmabgabe

Darf ein Film nachbearbeitet werden?

Ja. Für die Teilnahme am Wettbewerb muss jedoch auf die Nachbearbeitung hingewiesen werden. Auch muss jegliches Material, aus dem sich ein Beitrag zusammensetzt, ausschließlich mit dem Handy aufgenommen worden sein. Dies betrifft sowohl Video, Foto, Ton als auch Text.
Gleichwohl sind Filme, die ohne eine Nachbearbeitung auskommen, ebenso willkommen. Der Wettbewerb unterscheidet daher auch zwischen diesen beiden Kategorien.

Wie lange darf ein Film dauern?

Es gibt dazu keine Vorgabe, doch achten wir nach unserem Ermessen darauf, dass kein Film die Veranstaltungsdauer sprengt. Die Dauern der Filme bisheriger Veranstaltungen reichten von wenigen Sekunden bis zu mehreren Minuten.

Darf man mehrere Filme einreichen?

Ja, allerdings für den offiziellen Teil der Veranstaltung (Wettbewerb) nicht mehr als drei. Für Filme, die im inoffiziellen Teil vorgeführt werden, gibt es zunächst keine Begrenzung; es sei denn, die Gesamtlänge würde nach unserem Ermessen die Veranstaltungsdauer sprengen.

Kann man einen Film auch "einfach so" zeigen?

Ja, im inoffiziellen Teil der Veranstaltung, also außerhalb des Wettbewerbs. Damit gibt es die Möglichkeit, Gefilmtes bewusst einer Bewertung zu entziehen und dennoch andere teilhaben zu lassen.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Damit Dein Film auf der Handynale vorgeführt werden kann, musst Du bei der Veranstaltung anwesend sein. Durch das Einreichen eines Films erklärst Du, dass das Urheberrecht am verwendeten Material bei Dir liegt. Ferner erklärst Du Dich durch das Einreichen eines Films damit einverstanden, dass wir den Film für unser Filmarchiv auf der Plattform www.youtube.com anonymisiert ablegen und den Film unbearbeitet oder bearbeitet für weitere Anlässe verwenden - seien dies etwa Rückblicke, Filmtrailer oder anderes.

Niemand kann gegenüber dem Veranstalter rechtlichen Anspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb oder darauf, eines jemanden Film auf der Handynale vorführen zu lassen, geltend machen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Eigenreich e.V.

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